• Schulordnung / Verhaltenskodex

        • Schulordnung des Schulungszentrums Rureifel


        • In der Hausordnung des Schulungszentrums Rureifel ist festgelegt, wie sich alle Beteiligten in der Bildungseinrichtung verhalten sollen, um ein angenehmes Umfeld zu schaffen. Höflichkeit, Rücksichtnahme und gegenseitige Hilfe im persönlichen Umgang sind Voraussetzungen und zugleich Ziele schulischen Zusammenlebens.


          Die nachfolgenden Regeln sind wichtig, und müssen respektiert werden, damit sich alle wohlfühlen können.


          1.
          Allgemeine Regeln:

          • Die Anweisungen der Schulleitung und der Lehrkräfte werden befolgt. Die Hauptgeschäftsleitung und von ihr beauftragte Personen haben das Hausrecht.
          • Alle tragen gemeinsam Verantwortung für den Unterrichtserfolg und die Erfüllung des Bildungsauftrags. Kursleitungen, Dozenten und Teilnehmende können sachliche Kritik, Anregungen und Wünsche äußern. Bei Beschwerden steht der Weg zur Schulleitung offen.
          • Für individuelle Beratungsgespräche stehen die Schulleitung und die Lehrkräfte nach vorheriger Terminabsprache dem Kursteilnehmer zur Verfügung.

          2.
          Sicherheit und Ordnung:
           

          • Die Gebäude und Räume des Schulungszentrums Rureifel dürfen nur zu Dienst- und Unterrichtszwecken genutzt werden.
          • Alle Gebäudenutzer müssen sich so verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
          • Sauberkeit ist in allen Räumen, Gängen und Treppenaufgängen wichtig. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behältnisse.
          • Das Offenhalten von Türen mit Türschließfunktion ist untersagt. Fluchtwege müssen immer frei bleiben.
          • Räume sollten ausreichend belüftet werden, und Fenster sind nach Verlassen zu schließen.
          • Zweiräder sind in den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.
          • Autos sollten so geparkt werden, dass Ein- und Ausfahrten nicht blockiert werden
          • Das Schulungszentrum Rureifel übernimmt keine Haftung für falsch geparkte Fahrzeuge.
          • Der Versicherungsschutz erlischt außerhalb des Geländes während der Lehrgangszeit.
          • Das Führen von Waffen und Gegenständen gemäß § 1 Abs. 2 WffG ist verboten(Dies gilt auch für Privatpersonen mit einer behördlichen Genehmigung (Jagdschein/ Waffenschein/ Kleiner Waffenschein). Das Verbot umfasst auch Munition, das Führen oder Verwenden von Feuerwerkskörpern und gefährlichen Chemikalien).
          • Unfälle auf dem Schulweg, in der Schule oder bei Schulveranstaltungen müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden. Der Unfallversicherungsschutz gilt nur für den direkten Schulweg. Alle Kursteilnehmer sollen sich so verhalten, dass die Sicherheit von sich selbst und anderen nicht gefährdet wird. Schäden an Sicherheitseinrichtungen erhöhen das Risiko für alle.
          • Bei Gefahr erfolgt der Alarm durch Sirenensignale oder Informationen der Lehrkräfte. Alle Kursteilnehmer verlassen ruhig das Gebäude und begeben sich zu den Sicherheitsbereichen. Fluchtwege sind mit grünen Pfeilen gekennzeichnet. Feuerlöscher dürfen nur im Brandfall genutzt werden. Fachräume unterliegen besonderen Vorschriften. Die Sicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten, und den Anweisungen der Dozenten ist Folge zu leisten.

          3. Unterricht und Pausen

          • Grundsätzlich ist jeder Kurs/ jede Gruppe für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Kursraum (einschließlich Flur) zuständig und verantwortlich. Das Nähere regeln der Kursleiter bzw. die Kursleiterin.
          • Während des Unterrichts ist das Essen nicht gestattet. Nutzen Sie dafür bitte die Pausen und Aufenthaltsbereiche. Eine Trinkflasche darf auf dem Tisch stehen. Diese sollte jedoch zu Unterrichtsbeginn gefüllt sein, damit keine Störungen entstehen.
          • Toilettengänge sollten in der Pause durchgeführt werden, um Unterrichtsstörungen zu vermeiden.
          • Bei Störungen des Unterrichts durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer können diese dem Unterricht verwiesen werden.
          • Zur Teilnahme am Unterricht gehören die Bereitschaft zur Mitarbeit und das Mitbringen vollständiger Unterrichtsmaterialien bzw. Arbeitsmittel.
          • Genaue und verbindliche Unterrichtszeiten sowie die Pausenregelung werden zum Kursstart/ Unterrichtsstart bekannt gegeben. Diese Zeiten sind unbedingt einzuhalten.
          • Von jedem Kursteilnehmer wird erwartet, dass er durch sein Auftreten, Benehmen, Handeln oder Unterlassen von Handlungen zum reibungslosen Unterrichtsbetrieb beiträgt. Gewalt in jeglicher Form (sei es Schlagen, Raufen, Spucken, Schneeballwerfen oder vulgäre Sprachformen) von oder gegenüber anderen Teilnehmern dieser Schule wird nicht toleriert. Bei Gewalttaten werden geeignete Ordnungsmaßnahmen ergriffen.
          • Ist zehn Minuten nach Beginn noch kein Dozent/ keine Dozentin in der Klasse, melden Sie dies bitte im Sekretariat.
          • Das Skills-Lab darf nur nach Anweisung der Kursleitung genutzt werden. Sorgfältige Bedienung und Pflege verhindern Unfälle und sichern den Einsatz. Wer absichtlich oder grob fahrlässig Schäden verursacht, haftet für Reparaturen und Reinigungen.
          • Aus der Teeküche darf kein Mobiliar, Geschirr und Besteck mitgenommen werden.

          4. Persönliche Gegenstände
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          • Bringen Sie möglichst wenig Geld und keine Wertsachen mit. Nutzen Sie kostenfrei die Schließfächer in der Schülerlounge. Das Schulungszentrum haftet nicht für Wert- oder persönliche Gegenstände.
          • Private IT-Ausstattung/-Geräte, z.B. Notebooks, Tablets, iPad, iPod, Mobilfunktelefone aus persönlichem Eigentum, sind während des Unterrichts, in den Pausen und nach dem Unterricht nicht durch das Schulungszentrum Rureifel versichert.
          • Der Unterricht darf nicht durch die Benutzung von Kommunikationsmedien (z.B. Handys) gestört werden. Aus Rücksicht und Respekt gegenüber den anderen Teilnehmenden sowie den Dozentinnen und Dozenten ist die Benutzung dieser Geräte nur bei inhaltlicher Notwendigkeit für den Unterricht gestattet. Sonst gilt, dass während des Unterrichts alle Kommunikationsmedien auszuschalten sind.
          • Heimliches Fotografieren, Filmen oder Aufzeichnen nicht-öffentlicher Gespräche im Unterricht ist verboten und stellt einen Strafbestand nach § 201 StGB dar.
          • Nur geprüfte und inventarisierte Elektrogeräte dürfen im Schulungszentrum Rureifel genutzt werden. Die Verwendung privater elektrischer Geräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkochern, Grills, Mikrowellen oder Kühlschränken ist untersagt.

          5. Rauchen und Drogenkonsum:
           

          • Im gesamten Schulungszentrum Rureifel gilt Rauchverbot, auch für E-Zigaretten und Shishas. Rauchen ist nur in ausgewiesenen Außenbereichen erlaubt. Unter 18 Jahren ist Rauchen gemäß § 10 Abs. 1 JuSchuG verboten.
          • Der Alkoholkonsum ist während der Unterrichtszeit und Pausen untersagt. Verstöße können zum sofortigen Ausschluss führen, bei Minderjährigen werden Eltern und Ausbildungsbetrieb informiert. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Schulleitung möglich.
          • Der Konsum, Besitz und Umgang mit Betäubungs- und Rauschmitteln (legal oder illegal) ist auf dem gesamten Gelände streng verboten. Bei Verstößen wird die Polizei eingeschaltet.
          • Rauschbedingte Störungen des Schulbetriebs werden keinesfalls toleriert und können zu einem Hausverbot führen.

          6. Haftung für Schäden:

          • Falls Einrichtungen, Lehr- oder Lernmittel beschädigt werden, ist dies unverzüglich der anwesenden Lehrkraft zu melden. Wer absichtlich oder grob fahrlässig Schäden verursacht, haftet persönlich für Reparaturen und Reinigungen.
          • Das Schulungszentrum Rureifel übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände der Teilnehmenden, wie Fahrzeuge, Lernmaterialien, IT-Ausstattung, Telefone oder Kleidungsstücke. Es wird kein finanzieller Ersatz für persönliche Gegenstände geleistet.

          7. Versäumnisse/Entschuldigungen:

          • Bei Krankheit oder wichtigen Gründen muss die Abwesenheit sofort dem Kursleiter oder Sekretariat sowie dem Ausbildungsträger gemeldet werden. Eine schriftliche Entschuldigung mit voraussichtlicher Abwesenheitsdauer ist ab dem ersten Fehltag erforderlich. Online-Krankschreibungen gelten als unentschuldigte Fehlzeiten.

          8. Verschiedenes:
           

          • Jede Änderung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses, des Namens oder der Wohnungsanschrift ist sofort dem Sekretariat zu melden.
          • Wer gegen diese Hausordnung verstößt (zum Beispiel durch Missachtung der Schulordnung oder Beleidigung von Lehrpersonal und Mitarbeitern der Verwaltung), wird gemäß der Schulordnung mit den entsprechenden Ordnungsmaßnahmen belegt. Im Einzelfall kann dies bis zum Schulausschluss führen. Bitte beachten Sie, dass der Schulausschluss nicht von der Zahlung oder Restzahlung der Kursgebühr entbindet.
          • Teilnehmende können sich jederzeit mit Anregungen oder Beschwerden an die Schulleitung und das Sekretariat wenden. Es ist wichtig, dabei Ruhe und Sachlichkeit zu bewahren und über alles zu sprechen.

          9. Belehrung:


          Die Hausordnung tritt am 01.05.2024 in Kraft. Sie ist durch Aushänge am Schwarzen Brett und auf der Website jederzeit für alle Teilnehmenden einsehbar. Die Regeln der Hausordnung sind verbindlich und müssen befolgt werden.


          Verhaltenskodex zur Prävention von physischem, sexuellem und emotionalem Missbrauch
          Präambel
          Alle Auszubildenden der Pflegeschule des Schulungszentrums Rureifel tragen Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz ihrer Patienten. Sie setzen sich entschieden für den Schutz vor Übergriffen und Missbrauch ein und verhindern den Zugriff von Tätern. Dies gilt auch im Umgang mit Auszubildenden, Schülern und Mitarbeitern. Offenheit und Sensibilität fördern ein sicheres Umfeld, in dem sich alle wohlfühlen können. Dieser Verhaltenskodex stärkt das Verantwortungsbewusstsein der Auszubildenden.


                                                                                         Verhaltenskodex
          Die Ausbildung in der Pflegeschule basiert auf Vertrauen, Wertschätzung und Respekt. Sie muss vor Missbrauch geschützt werden. Als Auszubildende/r des Schulungszentrums Rureifel versichere ich, dass ich nie wegen einer Straftat im Zusammenhang mit körperlicher, sexualisierter oder emotionaler Gewalt verurteilt wurde und derzeit kein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft. Ich verpflichte mich, das Schulungszentrum umgehend zu informieren, falls ich während meiner Ausbildung wegen eines solchen Deliktes rechtskräftig verurteilt werde.

          Ich betrachte es als selbstverständlich, auch im Rahmen meiner Ausbildung im Schulungszentrum
          1.
          Meine Mit-Auszubildenden und die mir anvertrauten Patienten im Rahmen meiner Möglichkeiten unter Einbezug der lokalen Gegebenheiten vor Schäden und Gefahren, Missbrauch und physischer und psychischer Gewalt zu schützen,
          2.
          jeder/jedem Beteiligten ihre/seine Individualität zuzugestehen, natürlich in dem Bewusstsein, das Grenzen und Respekt auch von den Patienten selbst gefordert sind,
          3.
          die individuellen, auch durch kulturelle oder religiöse Unterschiede bedingten, persönlichen Grenzempfindungen der beteiligten Personen ernst zu nehmen und nachzufragen oder mich fortzubilden, um mögliche kulturelle Unterschiede zu erkennen und besser zu verstehen,
          4.
          im Rahmen meiner Möglichkeiten und unter Einbeziehung der lokalen Gegebenheiten während meiner Ausbildung mich dafür einzusetzen, dass Grenzverletzungen, sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt verhindert und durch Prävention vermieden werden,
          5.
          soweit es mir auffällt und im Rahmen meiner Möglichkeiten mich gegen abwertendes sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten zu positionieren,
          6.
          mich anderen gegenüber sowie in Kleingruppen, während den Schul- und Praxiszeiten, sowie bei Seminaren und bei sonstigen Treffen und Aktivitäten wertschätzend zu verhalten, möglichst auch in Konfliktsituationen. Dabei achte ich auf Respekt mir gegenüber und bezüglich meiner Grenzen,
          7.
          verantwortungsbewusst mit der Weitergabe von Informationen über andere umzugehen,
          8.
          in meiner Aufgabe einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe zu gestalten,
          Verhaltenskodex / „Code of Conduct“
          2
          9.
          meine Rolle nicht für den Aufbau von sexuellen Kontakten zu mir anvertrauten Menschen zu nutzen,
          10.
          mich gegen (mögliche) Grenzüberschreitungen durch andere, unter Einbezug der lokalen Gegebenheiten, in angemessener Form zu positionieren. Ich wende mich bei konkreten Anlässen, Verdachtsmomenten oder / und Situationen, die ich als persönlich belastend empfinde, an eine Vertrauensperson. Bei Bedarf bitte ich die Verantwortlichen im Büro um Unterstützung oder wende mich an eine kooperierende externe Beratungsstelle.

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